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   BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57   

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BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57 (https://dejure.org/1960,330)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1960 - 4 AZR 501/57 (https://dejure.org/1960,330)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1960 - 4 AZR 501/57 (https://dejure.org/1960,330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Teilleistungsklage - Feststellungsklage - Bezifferung des ganzen Anspruchs - Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe - Feststellung bloßer Anspruchselemente - Monatsgehälter - Klagesumme

Papierfundstellen

  • BAGE 8, 333
  • NJW 1960, 1364 (Ls.)
  • DB 1960, 760
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 501/57
    Indem er - anscheinend auf Anregung des Gerichts - seinen Anspruch auf einen nicht näher aufgegliederten Teilbetrag umstellte, wurde seine Klage insoweit imzulässig» Auch die ergangenen Urteile lassen nicht mit der erforderlichen Bestimmtheit erkennen, woraf sich die Entscheidung er streckte Das ist schon im Hinblick auf die Rechtskraftwirkung notwendige Bei wiederkehrenden Leistungen kann die genaue Bestimmung des Anspruchs auch für die Drage der Verjährung Bedeutung erlangen0 Die vom Berufungsgericht ausgesprochene Verurteilung zur Zahlung von 2 o0 0 0 , - DM brutto läßt eine Errechnung der dem Kläger auszuzahlenden Netto beträge nicht zu, da es an einer Verteilung der zugesprochenen Summe auf bestimmte Zeiträume nach bestimmten Teilbeträgen fehlt» Vollends ungewiß bleibt der- Gegenstand der zugesprochenen Leistung hier noch insofern, als auch die Höhe der dem Kläger zustehenden Grundvergütung streitig ist» In der Revisionsverhandlung hat der Kläger nunmehr den geltend gemachten Anspruch in der Weise aufgeteilt, daß er für die 50 Monate vom 10» April 1953 bis 9» Juni 1957 je 4 0 , - DM fordert, und zwar in erster Linie als Teil der Gehaltsdifferenz zwischen den Vergütungsgruppen VIII und VI b, hilfsweise zwischen VIII und VII TO»A0 Das entspricht dem Erfordernis der bestimmten Angabe des Klagegegenstan des» Die Aufteilung durfte auch noch im Revisionsverfahren vorgenommen werden (vgl» BGHZ 11, 192; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 7» Aufl», § 91 II 2 c ; Wieczorek, Anm» G III a 7 zu § 253 ZPO)» Damit wurde die sonst notwendige Abweisung des Zahlungsanspruchs als unzulässig vermieden».
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Abgesehen davon wäre eine dementsprechende Verurteilung auch unabhängig davon, welche tarifliche MindestVergütung dem Kläger zusteht, deswegen ausgeschlossen, weil es nach den §§ 22, 23 BAT einen tariflichen Anspruch der sich unmittelbar auf eine bestimmte Eingruppierung oder Höhergruppierung richtet nicht gibt; nach dem BAT bestimmt sich viel mehr die tarifliche MindestVergütung des einzelnen Angestellten allein nach seiner auszuübenden Tätigkeit (vgl. BAG 8, 335 Z~336 7 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 302/99

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentengewährung

    Dies war noch in der Revisionsinstanz möglich (vgl. BGHZ 11, 192 ff., zu I der Gründe; BAG 20. Januar 1960 - 4 AZR 501/57 - BAGE 8, 333 ff., zu III der Gründe; BAG 28. März 1963 - 5 AZR 209/62 - AP BGB § 611 Wegezeit Nr. 3, zu I 2 der Gründe; BAG 8. Juli 1967 - 3 AZR 271/66 - AP ZPO § 529 Nr. 5, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 28.03.1963 - 5 AZR 209/62

    Rationalisierungsunternehmens - Reisen von Angestellten - Außendienst -

    s 1« Reisen von Angestellten eines Rationalisierungsunter nehmens im Außendienst zu den auswärts belegenen, von dem Rationalisierungsunternehmen betreuten Firmen gel ten in aller Regel als Arbeitszeit, sofern sich nicht aus Gesetz, Kollektiv- oder Einzelvertrag etwas an deres ergibt« 2o Wenn aus einer Vielzahl von Vergütungsansprüchen für Reisestunden ein Teilbetrag eingeklagt wird, muß der Kläger, um dem Bestimmtheitserfordernis des § 253 Abs« 2 Ziffer 2 ZPO zu genügen, angeben, für welche Reisestunden er Vergütung verlangt« Eine solche An gabe kann auch noch in der Revisionsinstenz nachge holt werden (Bestätigung von BAG 8, 333 /338/= AP Nr« 56 zu § 3 T0«A)« .

    Auch noch in der Revisionsinstanz kann, der Kläger den bisher aus § 253 Abs. 2 Ziffer 2 ZPO sich ergebenden Bestimmtheitsmangel dadurch beseitigen, daß er angibt, er verteile den Klagebetrag anteilsmäßig auf alle oder eine Reihe von bestimmten Reiseposten oder er stütze die Klage in der Hauptsache bis zur Erreichung des Klagebetrages auf die an erster Stelle angeführten Reiseposten und hilfsweise auf die später angeführten Reiseposten (vgl. BAG 8, 333 [338] - AP Nr. 58 zu § 3 TO.A mit Nachweisen).

  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer

    Der Grundsatz des Vorrangs der Leistungs- vor der Feststellungsklage (vgl. auch BGH NJW 1986, 1815 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]) gilt hier deshalb nicht, weil davon ausgegangen werden kann, daß der PSV auch ohne einen vollstreckbaren Leistungstitel die festgestellten Ansprüche erfüllen wird (für die öffentliche Hand vgl. RGZ 152, 193, 198; BAGE 8, 333, 334 = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A; Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 256 Rz 8; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 45. Aufl. 1987, § 256 Anm. 5 "Leistungsklage", jeweils m.w.N.).
  • BAG, 08.10.1981 - 6 AZR 81/79

    Personalratsmitglied - Zusatzurlaub

    Er richtet sich gegen eine Gebietskörperschaft, und es ist anzunehmen, daß diese auch einem nicht vollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a BAG 1, 60 [62] = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAG 8, 333 C335] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAG 11, 312 [314-3 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • BAG, 09.07.1980 - 4 AZR 579/78

    Tarifliche Mindestvergütung - Vergütungsgruppe - Fallgruppe - Eingruppierung -

    Eine solche liegt nämlich nur dann vor, u/enn ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der nach einer niedrigeren tariflichen Vergütungsgruppe vergütet und auch sonst rechtlich behandelt wird, die Feststellung der Verpflichtung seines beklagten öffentlichen Arbeitgebers begehrt, an ihn Vergütung nach einer anderen, höheren Vergütungsgruppe zu zahlen (vgl. das Urteil des Senats BAG 23, 343 [347] = AP Nr. 13 zu § 322 ZPO mit weiteren Nachweisen), worin zugleich das weitere rechtliche Begehren enthalten ist, den betreffenden Kläger nicht nur nach der begehrten höheren Vergütungsgruppe zu entlohnen, sondern ihn auch in sonstiger rechts erheblicher Beziehung wie Urlaub, Reisekosten usw. entsprechend zu behandeln (vgl. BAG 8, 333 [336] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA und AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT).

    Dazu hat der Senat in Anknüpfung an seine frühere Rechtsprechung (vgl. BAG 8, 333 [336] = AP Nr. 56 zu § 3 TOA, AP Nr. 53 zu §§ 22, 23 BAT sowie AP Nr. 4 zu § 23 a BAT) bereits in dem zuvor herangezogenen Urteil vom 14. November 1979 - 4 AZR lo99/77 - im einzelnen ausgeführt, daG sich die tarifliche Mindestvergütung und deren weitere rechtliche Konsequenzen im BAT und den diesen nachgebildeten Tarifwerken des öffentlichen Dienstes nach der jeweils für den betreffenden Angestellten in Betracht kommenden Vergütungsgruppe und nicht etwa nach Fallgruppen richten, daß im übrigen die Teilnahme am Bewährungsaufstieg nicht nur die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale, sondern auch den vollen Ablauf der jeweiligen Bewährungszeit sowie Bewährung im tariflichen Sinne verlangt (§ 23 a Nr. 1 und 2 BAT n.F.) und daß daher, würden Klagen wie die vorliegende für zulässig gehalten, die Gerichte für Arbeitssachen in derartigen Fällen nur über einzelne Anspruchselemente entscheiden und damit in mit dem geltenden Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht nicht vereinbarer Weise Rechtsgutachten erstatten würden (vgl. dazu auch BGHZ 22, 43 [47] und 68, 331 [334 ff.]).

  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87

    Feststellungsurteil - Leistungsklage

    Das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO ist in diesem Fall trotz Bezifferbarkeit des Anspruches zu bejahen, weil anzunehmen ist, daß juristische Personen des öffentlichen Rechts kraft Amtspflicht zur Erfüllung der sich aus dem Feststellungsausspruch indirekt ergebenden Leistungsansprüche verpflichtet sind und durch Staatsaufsicht gewährleistet ist, daß sie Urteile staatlicher Gerichte vollziehen, auch wenn kein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt (BAGE 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAGE 6, 140 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 8, 333 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAGE 11, 312 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; Urteil vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 - AP Nr. 41 zu § 256 ZPO; Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).
  • BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 168/70

    Zahlung einer Vergütung - Vergütungsgruppe - Einrede der Verjährung -

    Der Revision war nur insoweit stattzugeben, als der Pest stellungsantrag der Klägerin zurückgewiesen worden ist, daß die Beklagte ihr den für die Nichtabführung von Beiträgen zur Angestelltenversicherung und zu der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder in der Zeit vom 1. Januar 1955 bis 31 o Dezember 1957 entstehenden Schaden zu ersetzen hat«, Im übrigen mußte die Revision zurückgewiesen werden» 1» Soweit die Klägerin Feststellung begehrt, daß sie in der Zeit vom 1» Januar 1952 bis 31° Dezember 1954 in VergGr» III TO.A einzugruppieren gewesen wäre, ist dieser Antrag zu Recht vom Landesarbeitsgericht als unzulässig abgewiesen worden» Da die Eingruppierung kein konstitutiver Akt des Arbeitgeber ist, sondern aufgrund der vom Arbeitnehmer ausgeübten und auszuübenden Tätigkeit kraft Tarifautomatik erfolgt, besteht kein Rechtsschutzinteresse des Arbeitnehmers an der Feststellung, daß er in eine bestimmte Vergütungsgruppe durch den Arbeitgeber .einzugruppieren ist (vgl. BAG 8, 333 = AP Nr. 56 zu § 3 TO.A), Auch soweit die Klägerin mit diesem Antrag die Feststellung begehrt, sie habe schon in den Jahren 1952 bis 1954 die Tätigkeitsmerkma1e der VergGr.

    I b "einzustufen ist", macht sie damit doch nicht die Eingruppierung im Sinne einer vom Arbeitgeber vorzunehmenden Handlung oder abzugebenden Willenserklärung, sondern die tarifgerechte Vergütung geltend« Dieser Antrag ist demgemäß entsprechend der Rechtsprechung des Senats (BAG 8, 333 - AP Ir« 56 zu § 3 TO.A) dahin umzudeuten, daß die Klägerin die Feststellung begehrt, ihr stehe ab Io Januar 1957 Vergütung nach VergGr.

  • BAG, 28.02.1968 - 4 AZR 144/67

    Wert des Streitgegenstandes - Änderung nach Urteilsverkündung - Festsetzung durch

    Der Peststellungsantrag reicht damit weiter als eine entsprechen de Leistungsklage (vgl. BAG 8, 333 = AP Nr. 36 zu § 3 TO.A).

    EormT" nicht die Feststellung eines Rechtsverhältnisses nach § 256 ZPO zum- Inhalt hat» Vielmehr würde damit nur ein Element, der Urteilsfindung zum Gegenstand des Rechtsstreits gemacht, was unzulässig ist« Dementsprechend ist ein solcher Antrag stets dahin zu verstehen, daß Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe begehrt wird (vgl» BAG 8, 333 = AP Nr« 56 zu § 3 TO.A; BAG 11, 154 = AP Nr« 78 zu § 3 TO.A; BAG AP Nr» 64 zu § 3 TO.A) Zutreffend hat denn auch das landesarbeitsgericht 0.

  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

    Es ist davon auszugehen, daß er auch ohne Leistungstitel festgestellte Ansprüche erfüllen wird (vgl. für die öffentliche Hand schon RGZ 129, 31, 34; 152, 193, 198 sowie BAG 8, 333, 334 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

  • BAG, 27.11.1986 - 8 AZR 163/84

    Urlaub: Sonderurlaub eines türkischen Lehrers zur Ableitung des Wehrdienstes in

  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

  • BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 374/91

    Erstattung von Umzugskosten nach RTV-Ang Bau

  • BAG, 16.10.1974 - 4 AZR 1/74

    Angestellter im Forstinnendienst - Anspruch auf Eingruppierung - Tarifliche

  • BAG, 12.05.1971 - 4 AZR 247/70

    Eingruppierung: öffentlicher Dienst - Lehrkräfte

  • BAG, 31.05.1972 - 4 AZR 310/71

    Feststellungsklage - Fallgruppe einer Vergütungsgruppe - Inhalt des

  • LAG Hamm, 07.12.1989 - 4 Sa 753/88

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Eingruppierungsprozessen;

  • LAG Hamm, 19.11.1987 - 4 Sa 1405/87

    Schlüssigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage; Geltendmachung der

  • BAG, 12.04.1972 - 4 AZR 227/71

    Feststellung des Anspruches - Entlohnung nach bestimmter Vergütungsgruppe -

  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 20/86

    Urlaub: Winterzusatzurlaub im Postdienst

  • BAG, 12.07.1972 - 4 AZR 372/71

    Gesamttätigkeit - Einheitliche Bewertung - Tätigkeiten in Kassen -

  • BAG, 14.11.1963 - 5 AZR 81/63

    Gesamtarbeitszeit - Regelmäßige tarifliche Arbeitszeit - Gesundheitliche Gefahren

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 544/85
  • BAG, 04.09.1964 - 5 AZR 42/64

    Zustellung demnächst - Ergänzung einer Klageschrift - Einreichung einer neuen

  • BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 58/87

    Zulässigkeit tariflicher Altersgrenzen für Flugzeugführer der Lufthansa -

  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 53/85
  • BAG, 06.09.1966 - 1 AZR 466/65

    SchwbG § 12 enthält keinen einklagbaren Rechtsanspruch des Angestellten im

  • BAG, 08.02.1961 - 4 AZR 473/59

    Statthaftigkeit der Divergenzrevision - Abweichung des Berufungsurteils -

  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 292/72
  • LAG München, 22.07.1960 - Sa 665/59
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